DVGS*=Berufsqualifikation „Sport- u. Bewegungstherapeut DVGS“ möglich
Hinweis: Spezialisierungsrichtungen, Schwerpunkte und Studienorte werden nachfrageorientiert eingerichtet und für jedes Semester aktuell geplant.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sie verantwortlich für die ordnungsgemäße Entrichtung der Studiengebühr sind. Es wird Ihnen unbeschadet der Kostenpflicht durch die nachfolgende Wahlklausel die Möglichkeit eingeräumt, die vereinbarte Gebühr über eine andere Person oder ein Unternehmen an die DHfPG abzuführen. In diesem Fall ist die andere Person oder das Unternehmen gegenüber Ihnen für die ordnungsgemäße Entrichtung der Studiengebühr verantwortlich. Insoweit belehrt, wird die Gebühr von
an die DHfPG gezahlt.
Die monatliche Rate der Studiengebühr ist im Voraus fällig. Sie ist für den laufenden Studienmonat, in dem der Vertrag beendet wird, vollständig zu entrichten.
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